Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – engy.rent

Stand: 24.10.2026

§ 1 Geltungsbereich und Begriffe

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Mietverträge über bewegliche Sachen (nachfolgend „Mietgeräte“, z. B. Stromerzeuger, Kühlanhänger, Trocknungs- und Heiztechnik sowie Zubehör), die zwischen dem Vermieter (§ 2) und dem Kunden (nachfolgend „Mieter“) über die Website und das Online-Buchungssystem des Vermieters, per E-Mail oder vor Ort geschlossen werden.

(2) Verbraucher ist jede natürliche Person, die den Vertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Vertragsschluss in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).

(3) Es gelten ausschließlich diese AGB. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Mieters werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Vermieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.

§ 2 Vermieter / Vertragspartner

Vertragspartner des Mieters ist:

Stephan Kegelmann Invest GmbH & Co. KG

vertreten durch: Kegelmann Technologie GmbH, Rodgau (Amtsgericht Offenbach am Main, HRB 49579), diese vertreten durch ihren Geschäftsführer Stephan Kegelmann

Birkenwaldstraße 40, 63179 Obertshausen

E-Mail: hallo@engy.rent

Telefon: +49 173 2874991

Registergericht: Amtsgericht Offenbach am Main, Registernummer: HRA 42347

USt-IdNr.: DE462873119

§ 3 Zustandekommen des Vertrags

(1) Die Darstellung der Mietgeräte auf der Website und im Buchungssystem stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Buchung.

(2) Mit Absenden der Buchung über den Bestell-Button gibt der Mieter ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Mietvertrags ab. Der Mietvertrag kommt mit Abschluss der Buchung im Buchungssystem zustande; der Vermieter bestätigt ihn unverzüglich per E-Mail.

(3) Der Vermieter kann vom Vertrag zurücktreten, wenn das Mietgerät aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, zum Mietbeginn nicht zur Verfügung steht, insbesondere weil es trotz rechtzeitiger Bestellung beim Lieferanten nicht geliefert wurde oder von einem vorherigen Mieter beschädigt zurückgegeben wurde. Der Vermieter informiert den Mieter hierüber unverzüglich; bereits geleistete Zahlungen einschließlich der Kaution werden unverzüglich erstattet.

(4) Mietgeräte, die im Buchungssystem mit dem Hinweis „mit Vorlauf“ gekennzeichnet sind, beschafft der Vermieter gezielt für die jeweilige Buchung. Zwischen Buchung und Mietbeginn müssen mindestens 14 Tage liegen. Bucht der Mieter mit kürzerem Vorlauf, kann der Vermieter innerhalb von 2 Werktagen nach der Buchung vom Vertrag zurücktreten; Absatz 3 Satz 2 gilt entsprechend.

(5) Die verfügbaren Mietzeiträume, Mietgeräte und Preise ergeben sich aus der zum Zeitpunkt der Buchung im Buchungssystem angezeigten Preisliste.

§ 4 Mietpreise, Kaution und Zahlung

(1) Alle angegebenen Preise sind Endpreise inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. Maßgeblich ist die zum Buchungszeitpunkt gültige Preisliste.

(2) Der Mietpreis richtet sich nach der gebuchten Mietdauer und der im Buchungssystem angezeigten Preisstaffel. Ein Miettag umfasst 24 Stunden ab dem vereinbarten Mietbeginn; ein angefangener Miettag wird als voller Miettag berechnet.

(3) Soweit für ein Mietgerät eine Kaution angegeben ist, ist diese zusätzlich zur Miete zu leisten. Ihre Höhe steht auf der jeweiligen Produktseite und im Checkout. Die Kaution wird bei der Buchung zusammen mit der Miete eingezogen. Sie dient der Absicherung von Ansprüchen des Vermieters, insbesondere wegen Beschädigung, Verlust, außergewöhnlicher Verschmutzung, fehlenden Zubehörs, fehlenden Kraftstoffs, verspäteter Rückgabe oder offener Forderungen.

(4) Nach ordnungsgemäßer Rückgabe erstattet der Vermieter die Kaution unverzüglich auf das ursprüngliche Zahlungsmittel. Bestehen Ansprüche nach Absatz 3, ist der Vermieter berechtigt, die Kaution in Höhe dieser Ansprüche einzubehalten; der Mieter erhält hierüber eine Abrechnung. Wann der erstattete Betrag wieder verfügbar ist, hängt vom Zahlungsdienstleister bzw. der Bank des Mieters ab.

(5) Miete und Kaution sind bei Buchung fällig. Zusätzliche Leistungen wie Lieferung, Abholung oder Zubehör werden gemäß Preisliste gesondert berechnet und im Checkout vor Abschluss der Buchung angezeigt.

(6) Die akzeptierten Zahlungsarten ergeben sich aus dem Buchungssystem. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen.

§ 5 Mietzeit, Selbstabholung und Lieferung

(1) Beginn und Ende der Mietzeit ergeben sich aus der Buchungsbestätigung.

(2) Der Mieter kann das Mietgerät kostenfrei am Standort des Vermieters, Daimlerstraße 15, 63110 Rodgau-Weiskirchen, selbst abholen oder gegen gesonderte Vergütung liefern und abholen lassen. Mietgeräte, die im Buchungssystem als „nur mit Lieferung“ gekennzeichnet sind, insbesondere der Kühlanhänger, werden ausschließlich vom Vermieter geliefert und abgeholt. Der Preis für Lieferung und Abholung richtet sich nach der Entfernung zur Einsatzadresse und wird im Checkout angezeigt; für Einsatzorte, die mehr als 50 km entfernt sind, erstellt der Vermieter ein Angebot auf Anfrage.

(3) Bei vereinbarter Lieferung erfolgt die Übergabe an der vom Mieter angegebenen Einsatzadresse. Der Mieter stellt sicher, dass Anlieferung und Aufstellung möglich sind (Zufahrt, Stellfläche, gegebenenfalls erforderlicher Stromanschluss). Kann aus Gründen, die der Mieter zu vertreten hat, nicht geliefert werden, trägt er die vergeblichen Fahrt- und Wartekosten.

(4) Liefer- und Abholzeiten sind, soweit nicht ausdrücklich als verbindlich bestätigt, ungefähre Angaben.

§ 6 Übergabe, Zustand und Prüfpflicht

(1) Der Vermieter übergibt das Mietgerät in gereinigtem, technisch geprüftem und betriebsbereitem Zustand einschließlich des vereinbarten Zubehörs.

(2) Bei Übergabe erhält der Mieter eine Einweisung in Bedienung und bestimmungsgemäßen Gebrauch. Der Mieter hat das Mietgerät bei Übergabe auf offensichtliche Mängel, Vollständigkeit und Sauberkeit zu prüfen und festgestellte Mängel unverzüglich anzuzeigen. § 536b BGB bleibt unberührt.

§ 7 Pflichten des Mieters während der Mietzeit

(1) Der Mieter hat das Mietgerät pfleglich, sachgerecht und ausschließlich bestimmungsgemäß zu verwenden, alle Bedienungs-, Sicherheits- und Herstellerhinweise sowie die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zu beachten und gegebenenfalls erforderliche Genehmigungen selbst einzuholen.

(2) Der Mieter stellt insbesondere sicher,

  • dass ein für den Betrieb geeigneter und ausreichend abgesicherter Stromanschluss vorhanden ist, soweit erforderlich;

  • dass Geräte mit Verbrennungsmotor oder Abgasen (z. B. Stromerzeuger, Heizkanonen) nicht in geschlossenen oder unzureichend belüfteten Räumen betrieben werden;

  • dass der Kühlanhänger während der Mietzeit weder bewegt noch an ein Fahrzeug angekuppelt noch im öffentlichen Straßenverkehr genutzt wird; Transport und Aufstellung übernimmt ausschließlich der Vermieter.

(3) Der Mieter darf das Mietgerät ohne vorherige Zustimmung des Vermieters in Textform weder Dritten überlassen, untervermieten, verpfänden noch verändern.

(4) Der Mieter trägt während der Mietzeit die Verkehrssicherungspflicht für das Mietgerät und ist für dessen sichere Verwahrung verantwortlich.

(5) Störungen, Beschädigungen, Diebstahl oder Verlust sind dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen; bei Diebstahl ist zusätzlich unverzüglich Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Reparaturen dürfen nur nach Absprache mit dem Vermieter veranlasst werden.

§ 8 Rückgabe und verspätete Rückgabe

(1) Der Mieter gibt das Mietgerät bei Ablauf der Mietzeit vollständig, in gereinigtem und ordnungsgemäßem Zustand mit sämtlichem Zubehör am vereinbarten Ort zurück; bei vereinbarter Abholung hält er es entsprechend bereit.

(2) Übliche Gebrauchsspuren sind mit der Miete abgegolten. Für außergewöhnliche Verschmutzung kann der Vermieter die Reinigungskosten nach tatsächlichem Aufwand berechnen.

(3) Wird das Mietgerät nicht rechtzeitig zurückgegeben, kann der Vermieter für jeden angefangenen Tag der Vorenthaltung eine Entschädigung in Höhe des Preises eines zusätzlichen Miettags gemäß der gebuchten Preisstaffel verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.

(4) Mietgeräte mit Verbrennungsmotor werden vollgetankt übergeben und sind vollgetankt zurückzugeben. Der Vermieter stellt hierfür leere Kanister bereit; den Kraftstoff beschafft der Mieter. Wird ein Mietgerät nicht vollgetankt zurückgegeben, berechnet der Vermieter den fehlenden Kraftstoff zum Tagespreis zuzüglich einer Betankungspauschale von 15 €.

§ 9 Haftung des Mieters

(1) Der Mieter haftet für Beschädigung, Verlust, Diebstahl oder Untergang des Mietgeräts während der Mietzeit nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit er dies zu vertreten hat.

(2) Bei Beschädigung trägt der Mieter die Reparaturkosten, bei Verlust, Totalschaden oder Diebstahl den Wiederbeschaffungswert eines gleichwertigen Geräts. Dem Mieter bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.

§ 10 Gewährleistung und Haftung des Vermieters

(1) Für Mängel des Mietgeräts haftet der Vermieter nach den gesetzlichen Vorschriften des Mietrechts. Der Mieter hat Mängel unverzüglich anzuzeigen.

(2) Der Vermieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, im Rahmen einer übernommenen Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

(3) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Vermieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Mieter regelmäßig vertrauen darf; in diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(4) Eine verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters für bei Vertragsschluss bereits vorhandene Mängel nach § 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

(5) Im Übrigen ist die Haftung des Vermieters ausgeschlossen. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter des Vermieters.

§ 11 Stornierung durch den Mieter

(1) Storniert der Mieter eine Buchung, gilt unbeschadet eines etwaigen Widerrufsrechts nach § 13 Folgendes:

  • Stornierung bis 7 Tage vor Mietbeginn: kostenfrei

  • Stornierung 6 bis 2 Tage vor Mietbeginn: 50 % der Miete

  • Stornierung ab 1 Tag vor Mietbeginn, Nichtabholung oder Nichtannahme bei Lieferung: 80 % der Miete

(2) Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

§ 12 Außerordentliche Kündigung durch den Vermieter

Der Vermieter kann den Mietvertrag aus wichtigem Grund fristlos kündigen und die sofortige Herausgabe des Mietgeräts verlangen, insbesondere wenn der Mieter das Mietgerät vertragswidrig gebraucht, unbefugt Dritten überlässt, mit fälligen Zahlungen in erheblichem Verzug ist oder das Mietgerät erheblich gefährdet. Weitergehende Ansprüche des Vermieters bleiben unberührt.

§ 13 Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht nach folgender Maßgabe zu.

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Stephan Kegelmann Invest GmbH & Co. KG, Birkenwaldstraße 40, 63179 Obertshausen, E-Mail: hallo@engy.rent, Telefon: +49 173 2874991) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Sie können Ihr Widerrufsrecht auch online über die Schaltfläche „Vertrag widerrufen“ unter https://www.engy.rent/widerruf ausüben. Wir übermitteln Ihnen dann unverzüglich eine Eingangsbestätigung über den Inhalt Ihres Widerrufs sowie Datum und Uhrzeit des Eingangs per E-Mail.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie die Mietgeräte bereits erhalten, haben Sie sie unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf unterrichten, an unseren Standort, Daimlerstraße 15, 63110 Rodgau-Weiskirchen, zurückzubringen oder zur Abholung bereitzuhalten. Holen wir die Mietgeräte ab, tragen wir die Kosten der Abholung.

Haben Sie verlangt, dass die Vermietung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Leistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Leistungen entspricht.

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

An: Stephan Kegelmann Invest GmbH & Co. KG, Birkenwaldstraße 40, 63179 Obertshausen, E-Mail: hallo@engy.rent

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Anmietung der folgenden Geräte (*): ____________

Bestellt am (*) / erhalten am (*): ____________

Name des/der Verbraucher(s): ____________

Anschrift des/der Verbraucher(s): ____________

Unterschrift (nur bei Mitteilung auf Papier): ____________

Datum: ____________

(*) Unzutreffendes streichen.

§ 14 Datenschutz

Der Vermieter verarbeitet personenbezogene Daten des Mieters ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzvorschriften, insbesondere der DSGVO und des BDSG. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung unter https://www.engy.rent/datenschutz.

§ 15 Verbraucherstreitbeilegung

Der Vermieter ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.

§ 16 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts des Verbrauchers gewährte Schutz nicht entzogen wird.

(2) Ist der Mieter Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz des Vermieters. Der Vermieter ist berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Mieters zu klagen.

(3) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle unwirksamer Regelungen treten die gesetzlichen Vorschriften.

AGB